- STRAFRECHT
- ZIVILRECHT
- FAMILIENRECHT
- INSOLVENZRECHT
STRAFRECHT
- allgemeines Strafrecht
- Suchtmittelrecht
- Finanzstrafrecht
- Strafvollzug (Strafaufschub, vorzeitige Haftentlassung, „Fußfessel“, etc.)
- Ermittlungsverfahren (Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden, etc.)
- Privatbeteiligung / Opferschutz
- Verwaltungsstrafverfahren (Sicherheitspolizeigesetz, Pyrotechnikgesetz, etc.)
- Fremdenpolizeigesetz
- Wirtschaftsstrafrecht (Compliance, Korruption, etc.)
- Disziplinarverfahren (BDG, etc.)
- Fremdenrecht (Asyl, Abschiebung, Scheineheverdacht, Einreiseverbot, etc.)
Fehler im Ermittlungsverfahren können in einem anschließenden Strafverfahren nahezu nicht mehr saniert werden. Darum lautet meine grundsätzliche Empfehlung, zu jeder Vernehmung oder Einvernahme unbedingt einen Anwalt beizuziehen bzw. von Ihrem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch zu machen.
Die Verteidigung von Privatpersonen, aber auch Verbänden bildet einen meiner Tätigkeitsschwerpunkte. Die Verteidigungsstrategien sind dabei auf die ehestmögliche Verfahrenserledigung abgestimmt.
Persönliches Einschreiten durch Rechtsanwalt Mag. Manfred Arthofer, konsequentes Auftreten und die langjährige Erfahrung als Strafverteidiger gewährleisten die Durchsetzung Ihrer Rechte. Die Erfahrung als Strafverteidiger und das damit einhergehende juristische Know-how sichern auch im Gerichtsverfahren eine zielgerichtete Verteidigung.
Ein Strafverfahren endet nicht mit einem Urteil, vielmehr gilt es auch im Nachgang die Instrumente der Strafprozessordnung (z.B. nachträgliche Strafmilderung, etc.) oder auch des Strafvollzugsgesetzes (z.B. vorzeitige Haftentlassung, elektronisch überwachter Hausarrest, etc.) bestmöglich zu nutzen und eine verurteilte Person nicht seinem Schicksal zu überlassen.
ZIVILRECHT
- Schadenersatz (Schmerzengeld, Verkehrsunfall, Vertragsverletzung, etc.)
- Gewährleistung
- Vertragsrecht / Vertragserrichtung (Kaufvertrag, Übergabevertrag, etc.)
- Erbrecht / Testamentserrichtung
- Mietrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Besitzstörung
- Unternehmensrecht (UGB, Vertragsprüfung, AGB, etc.)
Im Rahmen des Zivilrechts unterstütze ich Sie mit einer Erfahrung als strittiger Prozessanwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder der Abwehr von Forderungen. Grundsätzlich ist es mir ein Anliegen, Lösungen bereits außergerichtlich zu erarbeiten. Die Klagsführung sollte immer nur die ultima ratio darstellen.
Eine erfolgreiche Prozessführung setzt eine gute Zusammenarbeit zwischen Mandant und Rechtsanwalt voraus. Gerne nehme ich mir die Zeit, den Sachverhalt gemeinsam mit Ihnen bestmöglich zu erarbeiten und Sie auch für einen allfälligen Prozess bestmöglich vorzubereiten.
Ein erfolgreicher Prozess bedeutet nicht immer ein Obsiegen im Verfahren. Oft ist auch eine wirtschaftlich vertretbare Verfahrensbeendigung im Sinne eines Vergleichsabschlusses eine alternative und sinnvolle Lösung.
FAMILIENRECHT
- Ehescheidung (einvernehmlich und strittig)
- Vermögensaufteilung
- Obsorge / Kontaktrecht
- Unterhalt
- Adoption
- (internationale) Kindesentführung
- einstweilige Verfügungen
- Gewaltschutz
Vor allem im Bereich des Familienrechts gilt es auf die emotionale Belastung der Verfahrensbeteiligten Bedacht zu nehmen. Dies bedeutet, dass insbesondere im Vorfeld allfälliger Gerichtsverfahren ausführliche und tiefgreifende Gespräche zwischen Mandanten und Rechtsanwalt notwendig sind.
Oberste Maxime in familienrechtlichen Verfahren – insbesondere in jenen Verfahren, bei denen auch Kinder betroffen sind – muss sein, die bestmögliche Lösung zu erarbeiten. Fehlendes Verständnis oder auch die falsche Beratung führen oft zu „Gräben“, die über Jahre hinweg nicht mehr überwunden werden können. Dies bedeutet aber nicht, eine „Lösung um jeden Preis“. Vielmehr bedarf es der Vernunft und dem Verständnis beider Seiten, eine rechtlich vernünftige Lösung zu finden.
INSOLVENZRECHT
- Masseverwalter
- Schuldnervertretung (außergerichtlich, gerichtlich)
- Gläubigervertretung
Aufgrund meiner Tätigkeit als gerichtlich bestellter Masseverwalter verfüge ich über die Kompetenz, Sie im Rahmen Ihres Insolvenzverfahrens zu begleiten. Meine juristische Mitarbeiterin und ich betreuen Sie bereits vor Antragstellung eines Insolvenzverfahrens und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die richtige Strategie, um Ihr Unternehmen zu sanieren und/oder Sie bestmöglich zu entschulden.